zwei Radfahrer am Flughafen Kopenhagen

Radweg am Flughafen Kopenhagen © ADFC / Wörle

ADFC fordert Anbindung des Flughafens BER ans Radverkehrsnetz

Gemeinsame Pressemitteilung von ADFC Bundesverband, ADFC Berlin und ADFC Brandenburg zur Radanbindung des neuen Flughafens BER

Während moderne Flughäfen – wie in Amsterdam, Frankfurt oder Kopenhagen – ganz selbstverständlich an das Radwegenetz der Region angebunden sind, fehlt eine solche Anbindung für den kürzlich eingeweihten Hauptstadtflughafen BER komplett. Der Flughafen kann nicht sicher über Radwege erreicht werden, Fahrradparkplätze fehlen. Der Fahrradclub ADFC kritisiert die Rückschritthaftigkeit des Verkehrskonzepts und fordert Flughafengesellschaft FBB sowie die Gesellschafter Bund, Land Berlin und Land Brandenburg auf, die Erschließung des BER für den Radverkehr ganz oben auf die Agenda der nächsten Gesellschafterversammlung zu setzen.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Zehntausende Angestellte des Flughafens und der entstehenden Gewerbebetriebe können den Flughafen aktuell nur mit dem Auto zügig erreichen – das ist beschämend. Es ist bekannt, dass der Südosten von Berlin enorm wächst und die Flughafenregion BER mit täglich 85.000 Pendlerinnen und Pendlern deutlich überlastet sein wird. Doch während Autobahn- und Bahnanbindung des Hauptstadtflughafens inzwischen gesichert sind, fehlt trotz früherer Ankündigungen eine zeitgemäße Lösung für den Radverkehr. Der Flughafen braucht eine sichere und komfortable Radwegeanbindung – und natürlich ein großes Fahrradparkhaus. Wir fordern die Verantwortlichen dringend dazu auf, jetzt unverzüglich Flächen für den Radschnellweg Berlin – BER – Königs-Wusterhausen zu sichern. Zu einem Großbauprojekt des 21. Jahrhunderts gehört unverzichtbar auch eine leistungsfähige Radschnellweg-Anbindung – das gilt übrigens auch für die Tesla-Gigafactory in Grünheide!“

Frank Masurat, Vorstandsmitglied des ADFC Berlin ergänzt: „Berlin muss die sogenannte Y-Trasse jetzt schon über Adlershof hinaus planen, um den Lückenschluss bis zur Berliner Grenze zu sichern. Wir erwarten, dass das Thema Rad-Anbindung des BER ganz oben auf die Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung am 27. November kommt.“

Dr. Stefan Overkamp, Vorsitzender des ADFC Brandenburg betont: „Die Gemeinde Schönefeld darf nicht mit der Vermarktung der Flächen rund um den Flughafen beginnen, bevor nicht die Flächen für den Radschnellweg gesichert sind. Sind die Gebiete erst einmal verkauft und bebaut, bedeutet das das Aus für einen BER-Radschnellweg. Außerdem ist es dringend notwendig, dass das Land Brandenburg die Verantwortung für diese überregional bedeutsamen Radwegeverbindungen übernimmt. Die Kommunen sind damit heillos überfordert.“

Vorbild Fraport
Für den Frankfurter Großflughafen wurde extra ein vom Bundesverkehrsministerium gefördertes Modellprojekt „Fahrradfreundliche Gewerbegebiete am Beispiel des Frankfurter Flughafens“ durchgeführt. In der umliegenden Region Rhein-Main wurden Flächen für den Bau von modernen Radschnellwegen angekauft. Ziel ist, bis 2030 zehn Prozent der Beschäftigten sowie zahlreiche Flughafen-Besucher für die Fahrt mit dem Rad zu motivieren. Die Fraport AG ist vom ADFC als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zertifiziert und betreibt ein eigenes Internetangebot „Mit dem Fahrrad zum Flughafen“.

Koordinationsstelle notwendig
Vorbildlich am Beispiel Frankfurt ist auch, dass es dort frühzeitig eine Instanz gab, die Planung, Bauaufsicht und Finanzierung der Radinfrastruktur für alle Beteiligten koordinierte – nämlich der Regionalverband Frankfurt Rhein Main. Der ADFC fordert eine solche Koordinationsstelle auch für die Rad-Anbindung des Flughafen BER.

Hinweis für Redaktionen: Themenfotos Radschnellwege sowie eine Karte mit der potenziellen Trassenführung eines Radschnellwegs Berlin – BER – Königs-Wusterhausen finden Sie in unserem Pressebereich.

Über den ADFC
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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zwei Radfahrer am Flughafen Kopenhagen

Flughafen Kopenhagen

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Karte mit möglicher Radtrasse zum Flughafen BER

Mögliche Radtrasse zum BER

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https://rommerskirchen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-anbindung-des-flughafen-ber-ans-radverkehrsnetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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