Die Deichstraße ist bei Radfahrenden von nah und fern eine sehr beliebte Verbindung zwischen Stürzelberg und Zons.

Deichstraße soll Fahrradstraße werden

Der ADFC befürwortet begrüßt ausdrücklich die Dormagener Pläne, aus der Deichstraße zwischen Stürzelberg und Zons eine Fahrradstraße zu machen. Es wäre ein positives Dormagener Signal für die Verkehrswende.

Im Februar hatte die Grünen-Fraktion im Dormagener Hauptausschuss den Antrag gestellt, die Deichstraße zur Fahrradstraße zu erklären. Eine solche Widmung bedeutet Vorrang für den Radverkehr und Tempo 30: mehr Sicherheit und mehr Komfort für Radfahrende zwischen Stürzelberg und Zons. Der ADFC begrüßt den Antrag als ein wichtiges Signal für die Verkehrswende. Denn die Menschen steigen nur dann aufs Rad um, wenn die Wege für den Radverkehr erkennbar attraktiver werden. Genau dafür steht die Fahrradstraße Stürzelberg-Zons.

Feiertags überwiegt auf der Deichstraße der Radverkehr bereits heute. Eine Widmung als Fahrradstraße würde dazu führen, dass er auch an Werktagen die überwiegende Verkehrart wird, denn ein gutes Angebot erhöht die Nachfrage.

Freizeitnutzen

Die Bedeutung der Deichstraße für den Freizeitverkehr ist erheblich und reicht weit über Dormagen hinaus. Denn hier verlaufen bedeutende Radfernwege wie der Rheinradweg und der Erlebnisweg Rheinschiene, und auch das Knotenpunktsystem der Radregion Rheinland wird über die Deichstraße geführt. All diese Routen sind vor Ort ausgeschildert. Laut ADFC Radreiseanalyse gehört der Rheinradweg, der Nachfolger der Euroveloroute 15, zu den am meisten bereisten Radrouten Deutschlands. Die Route auf der Deichstraße ist für den Tourismus so attraktiv, weil sie landschaftlich schön ist, das touristische Ziel Feste Zons erschließt und auf kürzestem Weg zur Fähre von und nach Urdenbach führt.

Manche schlagen den Weg durch den Grind als Alternative vor. Diese einem alten Leinpfad folgende Route ist zwar für Naturliebhaber und Camper interessant, aber fast vier Kilometer länger als die Deichstraße und seht holprig. Für Alltagsradler und die allermeisten Radtouristen kommt sie deshalb nicht in Betracht. Das gilt auch für die Stürzelberger Straße, die nur einen sehr geringen Radverkehrsanteil hat.

Alltagsnutzen

Dormagen hat laut Pendleratlas NRW erhebliche Pendlerverflechtungen mit Düsseldorf und sogar nach Leverkusen. Hier kommt die Deichstraße ins Spiel, denn zwischen der Fleher Brücke und der Leverkusener Brücke, die auf Jahre hinaus nur eingeschränkt nutzber sein werden, bietet die Fähre Zons-Urdenbach eine interessante Alternative für den Weg zur Arbeit in Monheim, Baumberg, Langenfeld oder Hitdorf. Eine Fahrradstraße auf der Deichstraße als direkter Weg zur Fähre wäre eine Einladung zum Umstieg auf das Fahrrad, denn sie verkürzt viele Pendlerwege so weit, dass das Fahrrad oder Pedelec als Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit konkurrenzfähig wird.

Heribert Adamsky vom ADFC Rhein-Kreis Neuss und Wilfried Nöller vom ADFC Dormagen sagen dazu: "Die Deichstraße ist für Fahrrad-Pendler über die Fähre nach Urdenbach sehr interessant. Wer etwas für Verkehrswende und Klimawende tun will, sollte solche Alltags-Routen für das Fahrrad unbedingt fördern."

Faktisches Überholverbot von Zweirädern

Die StVO schreibt außerorts einen Abstand von 2 m für das Überholen von Zweirädern vor. Das erfordert eine Straßenbreite von 2,0 m (Breite KFZ) + 2,0 m (Überholabstand) + 0,7 m (Radfahrer) = 4,7 m. Da die Deichstraße aber einen Querschnitt von nur 4,5 m bis 4,6 m aufweist, ist ein regelkon­formes Überholen von Fahrrädern durch mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht möglich. Dies gilt für PKW ebenso wie für die bis zu drei Meter breiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Die Widmung der Deichstraße als Fahrradstraße, frei für (Anlie­ger-)KFZ, bedeutet also de facto bis auf vorgeschriebene 30 km/h (heute noch 50 km/h) keine zusätzliche Einschränkung für den Autoverkehr.

Der ADFC sagt deshalb: Mit einer Widmung der Deichstraße als Fahrradstraße würde man lediglich klarstellen, dass Radverkehr dort Vorrang hat und so im Sinne sicheren und entspannten Miteinanders im Verkehr für klare Verhältnisse sorgen.

Fahrradstraße ist positives Signal

Dormagen ist als dienstälteste AGFS-Stadt im Rhein-Kreis Neuss bislang immer Vorreiter in Sachen Fahrradfreundlichkeit gewesen. Demnächst steht die Verlängerung der Mitgliedschaft in der AGFS an, und wir würden uns freuen, wenn Dormagen dabei seine Führungsanspruch für fahrradfreundliche Verkehrsplanung im Rhein-Kreis Neuss unterstreichen würde. Auch Nachbarstädte schlafen nicht. Eine Widmung der Deichstraße als Fahrradstraße wäre ein starkes Signal aus Dormagen: Hier wird auch in Zukunft vorbildlich fahrradfreundlich geplant und Verkehrswende praktisch möglich gemacht.

Das beigefügte Bildmaterial ist unter Nennung der Quelle zur Verwendung frei.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Radverkehr auf Oberstraße/Deichstaße

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Wegweiser am Ortsausgang Stürzelberg: Durch den Grind ist es 3,8 Kilometer länger, daher läuft die Hauptroute über die Deichstraße.

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Blick vom Grenzhof Richtung Stürzelberg.

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https://rommerskirchen.adfc.de/pressemitteilung/deichstrasse-soll-fahrradstrasse-werden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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