Radreisende auf dem Elberadweg

Radreisende auf dem Elberadweg © TVSSW/Silvio Dittrich

ITB: ADFC prämiert Qualitätsradrouten und RadReiseRegionen

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) zeichnet am 8. März auf der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin sieben Radfernwege und eine Region als radtouristisch besonders wertvoll aus.

Viele Anbieter setzen auf beständige Qualitätsverbesserung und sind schon zum zweiten oder dritten Mal bei den Qualifizierungen mit dabei.

Die ADFC-Tourismusexperten Louise Böhler und Frank Hofmann zeichnen dieses Jahr auf der ITB Berlin folgende Radfernwege als ADFC-Qualitätsradroutenaus:

Neu, ausgezeichnet mit 3 Sternen:

  • Eder-Radweg (171 km, Hessen)
  • Wasserburgen-Route (467 km, Nordrhein-Westfalen)
  • Heidelberg-Schwarzwald-Bodensee-Radweg (305 km, Baden-Württemberg)

Nachklassifiziert, ausgezeichnet mit 4 Sternen:

  • Neckartal-Radweg (366 km, Baden-Württemberg)
  • Kocher-Jagst-Radweg (335 km, Baden-Württemberg)
  • Vennbahn (130 km, Nordrhein-Westfalen + Ausland: Belgien/Luxemburg)
  • Saarland-Radweg (353 km, Saarland) – von 3 Sternen verbessert

Die Auszeichnung als geprüfte ADFC-RadReiseRegion geht in diesem Jahr neu an:

  • Wesermarsch (840 km, Niedersachsen)

Die Wesermarsch ist bestens ausgestattet

Tourismusexpertin Louise Böhler: „Die Wesermarsch ist ein tolles Ziel - sowohl für Tagesausflügler als auch für Radreisende, die mehrere Tage unterwegs sind. Die Region hat ein sehr gutes Übernachtungsangebot und ist hervorragend mit der Bahn erreichbar. Doch um ADFC-RadReiseRegion zu werden, waren ganzheitliche Maßnahmen in der Tourismusregion erforderlich. Alle touristischen Akteure in der Region mussten ins Boot geholt werden, die Beschilderung des Radwegenetzes wurde komplett überarbeitet. Das hat sich gelohnt: Auf zehn abwechslungsreichen Tagestouren lässt sich die Region rund um Nordsee, Jade und Weser erkunden. Abgerundet wird das Angebot durch ein einheitlich ausgeschildertes Radwegenetz. Durch die flache Streckenführung ist die Region für Einsteiger und Familien super geeignet!“

Rund 12.000 ADFC-geprüfte Radkilometer

Seit 2006 vergibt der ADFC Qualitätsauszeichnungen für Radfernwege und seit 2013 auch für radtouristische Regionen. Aktuell sind 38 Radfernwege und vier Radregionen mit dem ADFC-Gütesiegel klassifiziert. Das Gesamtnetz der ADFC-Qualitätsradrouten und ADFC-RadReiseRegionen umfasst damit 11.800 Kilometer.

Kriterien für ADFC-RadReiseRegionen

Mit der Auszeichnung ADFC-RadReiseRegion setzt der ADFC deutschlandweite Standards und gibt Radurlaubern eine Orientierungshilfe bei der Wahl ihres Urlaubsziels. Vier Regionen in Deutschland sind bereits zertifiziert. Die wichtigsten Kriterien sind: mindestens zehn gemeinsame Radrouten, einheitliche Wegweisung und ein ADFC-geschulter Qualitätsbeauftragter als zentraler Ansprechpartner. Die Zertifizierungen gelten für drei Jahre. Hier finden Sie weitere Informationen zu den ADFC-RadReiseRegionen.

Präsentation der ADFC-Radreiseanalyse auf der ITB

Der ADFC ist auf der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin am ADFC-Stand in Halle 12/Stand 102 vertreten. Am 8. März werden gemeinsam mit dem Partner Travelbike im City Cube die Ergebnisse der Radreiseanalyse 2018 vorgestellt. Highlights sind die Top 10 der beliebtesten Radfernwege und aktuelle Entwicklungen im Fahrrad-Tourismus. Am 9. März präsentiert der ADFC gemeinsam mit dem ECF den „Cycle Tourism Day“.

Hinweise für Redaktionen: Linkempfehlungen zum Thema, Ihren Ansprechpartner sowie Pressebilder finden Sie im Artikel im blauen Servicekasten.

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Radreisende auf dem Elberadweg

Radreisende auf dem Elberadweg

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https://rommerskirchen.adfc.de/pressemitteilung/itb-adfc-praemiert-qualitaetsradrouten-und-radreiseregionen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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